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Sie möchten Ihren Traum von eigenen Büro-, Verwaltungs- oder Praxisräumen verwirklichen?
Dann stellen wir Ihnen hiermit gerne Ihre neue Gewerbe-Immobilie vor.
Dieser großzügige, helle Bungalow befindet sich an einer stark frequentierten Straßen mit optimaler Verkehrsanbindung an die Autobahn sowie die Bundesstraße in Richtung Bremen, Hamburg, Osnabrück und Oldenburg.
Die Immobilie liegt nach § 8 Baunutzungsverordnung in einem Gewerbegebiet. Eine ausschließlich private Nutzung als Einfamilienhaus ist somit nicht möglich.
Derzeit wird der Bungalow jedoch privat genutzt, da dieser seit 1979 von der Eigentümerfamilie als Aufsichts- bzw. Bereitschaftshaus fungierte und sich daher - bis zur neuen Eigentumsumschreibung - im Bestandsschutz befindet.
Folgende Räumlichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
1 Empfangsdiele, 4-5 Büro- / Praxisräume, 1 Küche inkl. Einbauküche, 1 Flur, 1 Garderobenbereich, 1 Tageslicht-Badezimmer mit Dusche und Badewanne, 1 Kundentoilette.
Im Kellergeschoss stehen Ihnen zusätzlich folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:
1 Flur, 2 große Lagerräume, 1 Heizungsraum / HWR.
Eine Doppelgarage bietet ausreichend Platz für Ihre beiden Firmen-Pkw. Der vordere Teil des Grundstücks hält viel Fläche bereit, um diverse Kundenparkplätze zu schaffen.
Das Errichten einer Vergnügungsstätte (z.B. Spielhalle) sowie eines Einzelhandels ist nicht gestattet.
Angaben laut Eigentümer:
27751 Delmenhorst / Annenriede.
Weitere Entfernungen:
Sie haben Fragen zur Finanzierung? Sehr gerne unterstützen wir Sie auch in diesem Bereich Ihres Immobilienerwerbes und bieten Ihnen durch unseren Finanzierungs- und Kooperationspartner individuelle Lösungen an. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihrerseits ein Interesse bestehen sollte. Hier erhalten Sie im Anschluss gleich die Anschrift der Immobilie Kontaktformular.
Keine zusätzliche Käuferprovision!
Die Angaben in diesem Exposé stammen vom Eigentümer. Wolff Immobilien hat diese Angaben nicht im Einzelnen überprüft und übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Siehe hierzu auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zwischenverkauf behalten wir uns vor.
Geldwäsche: Nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Absatz 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) sind wir dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
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