Klicken Sie zur Vergrößerung auf ein Bild.
Sie haben weder Zeit noch Lust, Renovierungsarbeiten durchzuführen? Dann erwecken wir mit diesem Stadthaus sicherlich Ihr Interesse!
Diese Huchtinger Schönheit wurde ca. im Jahr 1904 erbaut und in den vergangenen Jahren umfangreich und liebevoll kernsaniert sowie erweitert und aufgestockt.
Gerne präsentieren wir Ihnen dieses stilvolle Schmuckstück bei einer Besichtigung.
Das Erdgeschoss ist wie folgt aufgeteilt:
1 Windfang, 1 Flur, 1 Wohnzimmer mit Kaminofen, 1 Wohnküche inkl. Einbauküche und Essbereich, 1 Vorratsraum, 1 Gästetoilette, 1 Sommergarten.
Das Obergeschoss ist wie folgt aufgeteilt:
1 Flur, 1 Schlafzimmer, 3 Kinderzimmer, 1 Duschbad.
Die Einliegerwohnung ist wie folgt aufgeteilt:
1 Flur mit Treppengang, 1 Küche, 1 Hauswirtschaftsraum, 1 Wohn- / Schlafzimmer, 1 kleines Duschbad.
Das Kellergeschoss sowie die Außenabstellräume verfügen über ausreichend Stau- und Nutzfläche.
Die idyllische Gartenoase mit herrlichen Terrassenanlagen und einem geschützten, überdachten Sommergarten lässt sich individuell nutzen und bietet für Klein und Groß erstaunlich viel Platz für Entfaltungsmöglichkeiten sowie Freizeitaktivitäten.
Für Ihre Fahrzeuge stehen ein großes, massives Carport sowie mindestens zwei Außenstellplätze bereit.
Weitere Angaben:
28259 Bremen / Huchting.
Weitere Entfernungen:
Sie haben Fragen zur Finanzierung? Sehr gerne unterstützen wir Sie auch in diesem Bereich Ihres Immobilienerwerbes und bieten Ihnen durch unseren Finanzierungs- und Kooperationspartner individuelle Lösungen an. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihrerseits ein Interesse bestehen sollte. Hier erhalten Sie im Anschluss gleich die Anschrift der Immobilie Kontaktformular.
Keine zusätzliche Käuferprovision!
Die Angaben in diesem Exposé stammen vom Eigentümer. Wolff Immobilien hat diese Angaben nicht im Einzelnen überprüft und übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Siehe hierzu auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zwischenverkauf behalten wir uns vor.
Geldwäsche: Nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Absatz 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) sind wir dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
Zurück zur Auswahl Angebote