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Wenn Sie sich eine eigene Immobilie in einer ruhigen Wohnlage am nördlichen Stadtrand von Delmenhorst wünschen, sind Sie hier genau richtig.
Diese besondere Doppelhaushälfte verfügt über alles, was man sich wünscht - helle Räumlichkeiten, ausreichend Abstellfläche und eine schöne Lage.
Das Erdgeschoss ist wie folgt aufgeteilt:
1 Flur, 1 Gästetoilette, 1 Wohn- / Esszimmer mit Zugang zur Terrasse, 1 Küche - ohne Einbauküche - mit Nebeneingang, 1 Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschinenanschluss, 1 Abstellraum unter der Treppe.
Das Obergeschoss ist wie folgt aufgeteilt:
1 Flur, 1 Schlafzimmer, 1 Kinderzimmer, 1 kleiner Arbeitsplatz (halbes Zimmer), 1 Badezimmer mit Dusche, Badewanne und Fußbodenerwärmung über Rücklauf.
Der Spitzboden ist über eine Einschubtreppe erreichbar und bietet ausreichend Abstellfläche innerhalb des Hauses.
Ein praktischer Außenabstellraum steht z.B. für Fahrräder und Gartenutensilien zur Verfügung.
Das kleine, pflegeleichte Gartengrundstück ist in Richtung Südwest ausgelegt. Aufgrund der vollständigen Umzäunung des Gartens kann Ihr Kind behutsam spielen, während Sie die Zeit auf der Sonnenterrasse genießen.
Für Ihre Fahrzeuge stehen ein Carport sowie ca. zwei davorliegende Pkw-Außenstellplätze bereit.
27751 Delmenhorst / Neuendeel. Ländliche Lage - Nah zur Bremer Landesgrenze!
Weitere Entfernungen:
Sie haben Fragen zur Finanzierung? Sehr gerne unterstützen wir Sie auch in diesem Bereich Ihres Immobilienerwerbes und bieten Ihnen durch unseren Finanzierungs- und Kooperationspartner individuelle Lösungen an. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihrerseits ein Interesse bestehen sollte. Hier erhalten Sie im Anschluss gleich die Anschrift der Immobilie Kontaktformular.
Keine zusätzliche Käuferprovision!
Die Angaben in diesem Exposé stammen vom Eigentümer. Wolff Immobilien hat diese Angaben nicht im Einzelnen überprüft und übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Siehe hierzu auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zwischenverkauf behalten wir uns vor.
Geldwäsche: Nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Absatz 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) sind wir dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
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