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Diese gemütliche und hervorragend aufgeteilte 2-Zimmer-Wohnung befindet sich in einem imposanten Altbremer Haus mit insgesamt nur drei Parteien.
Die Immobilie ist in einer äußerst begehrten Wohnlage von Bremen-Walle gelegen - eine optimale Kombination aus urbanem Stadtleben und die Nähe zur erholsamen Überseepromenade.
Trotz der Souterrain-Lage beeindruckt die Wohnung durch lichterfüllte Räumlichkeiten.
Ein exklusives Highlight stellt die ca. 25 m² große Terrasse dar, die in Form eines behaglichen Innenhofs für viel Privatsphäre sorgt.
Die sonnige Ruheoase wird während Ihrer wohlverdienten Freizeit zu einem Ort der Entspannung.
Da die Wohnung zum 01.12.2025 bezugsfrei sein wird, ist die Immobilie gleichermaßen für Eigennutzer sowie Kapitalanleger äußerst interessant.
Die Wohnung ist wie folgt aufgeteilt:
1 Flur, 1 Küche inkl. Einbauküche, 1 Badezimmer mit Dusche und Waschmaschinenanschluss, 1 Wohnzimmer mit Zugang zur eigenen Terrasse, 1 Schlafzimmer, 2 Abstellräume.
Für häusliche Handwerksarbeiten oder zur Unterbringung Ihrer Terrassenutensilien steht eine kleine Werkstatt in dem eigenen Innenhof zur Verfügung.
Öffentliche Parkmöglichkeiten befinden sich direkt vor der Haustür an der 30er-Zone.
Das zu entrichtende Hausgeld beträgt monatlich 168,00 € und setzt sich wie folgt zusammen:
28217 Bremen / Walle. 30er-Zone.
Weitere Entfernungen:
Sie haben Fragen zur Finanzierung? Sehr gerne unterstützen wir Sie auch in diesem Bereich Ihres Immobilienerwerbes und bieten Ihnen durch unseren Finanzierungs- und Kooperationspartner individuelle Lösungen an. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihrerseits ein Interesse bestehen sollte. Hier erhalten Sie im Anschluss gleich die Anschrift der Immobilie Kontaktformular.
Keine zusätzliche Käuferprovision!
Die Objektbeschreibung basiert auf unseren persönlichen Eindrücken bzw. Wahrnehmungen und wurde nicht KI-generiert.
Die von uns angegebenen Objektdaten, Unterlagen, Pläne u.a. stammen vom Verkäufer. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir nicht. Es obliegt unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektdaten/Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer. Zwischenverkauf behalten wir uns vor.
Geldwäsche: Nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Absatz 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) sind wir dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
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