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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage - bitte ausschließlich per E-Mail - zusammen mit einem Kurzprofil zu Ihnen bzw. zu den Personen Ihres Haushaltes (Anzahl der Personen, Alter der Personen,
Berufstätigkeit der Personen, Haustiere des Haushaltes, Wunsch des Einzugstermines).
Die Eigentümer wünschen eine Vermietung an maximal 3 Personen, von denen mindestens eine Person berufstätig sein sollte.
Achtung! Eine positive Schufa-Auskunft ist Voraussetzung für eine Besichtigung.
Diese helle 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im ersten Obergeschoss einer 1995 erbauten, modernen Wohnanlage.
Der durchdachte Grundriss bietet ausreichend Raum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Das helle Wohnzimmer besticht durch großzügig angelegte Fensterelemende. Die Wohnung verfügt über ein
Tageslicht-Badezimmer und ist mit einer älteren Einbauküche ausgestattet, die vorerst Ihren Einzug erleichtert. Zusätzlich steht Ihnen ein Kellerraum als praktische Abstellfläche zur Verfügung.
Ein schöner Sonnen-Balkon mit herrlichem Ausblick lädt zum Verweilen ein.
Die Wohnung erreichen Sie über ein helles, großzügiges Treppenhaus und ist wie folgt aufgeteilt:
1 Flur, 1 Wohnzimmer mit Balkon-ausgang, 1 Küche, 1 Elternschlaf-zimmer, 1 Kinderzimmer, 1 Bad, 1 Abstellraum.
Die Wände bedürfen eines neuen Anstriches.
Die monatlichen Nebenkosten/Betriebskosten werden mit 253 € beziffert. Hier kommen lediglich noch Ihre Stromkosten hinzu.
Kleiner Hund oder Katze auf Anfrage.
27753 Delmenhorst / Nord, gelegen an einer 30er-Zone.
Weitere Entfernungen:
Die Objektbeschreibung basiert auf unseren persönlichen Eindrücken bzw. Wahrnehmungen und wurde nicht KI-generiert.
Die von uns angegebenen Objektdaten, Unterlagen, Pläne u.a. stammen vom Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir nicht. Es obliegt unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektdaten/Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer. Zwischenvermietung behalten wir uns vor.
Geldwäsche: Nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Absatz 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) sind wir dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
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