Zur Aufnahme im Immobilienverband der Makler musste Wolff Immobilien folgende Bedingungen erfüllen, die in der Aufnahmeordnung und den Standesregeln des Verbands festgelegt sind: Diese sehen folgendes vor:
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Persönliche Zuverlässigkeit gemäß § 34c Gewerbeordnung
- Ausreichende Fachkenntnisse, z.B. ein immobilienwirtschaftliches Studium oder eine kaufmännische Ausbildung im Bereich Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Andernfalls muss der Bewerber seine Fachkenntnisse im Rahmen einer Prüfung nachweisen.
- Zwei Branchenreferenzen, damit sich der Verband ein Bild von der Tätigkeit und dem Ruf des Bewerbers machen kann
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Darüber hinaus schreibt der IVD den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen vor. So soll der Qualitätsstandard auf Dauer gesichert werden.