Gesetzgebung

Ab 23. Dezember 2020: unsere neue Provisionsregelung
Gesetzgebung · 18. November 2020
Ab 23. Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches die Verteilung der Maklerprovision beim privaten Immobilienkauf neu regelt. Entgegen der bisherigen Vertragsfreiheit muss nun bei abgeschlossenen Maklerverträgen der beauftragende Verkäufer einer Immobilie mindestens die Hälfte der Provision tragen.