Klicken Sie zur Vergrößerung auf ein Bild.
Sie möchten keine Miete mehr zahlen und sehnen sich schon lange nach einer bezahlbaren Eigentumswohnung? Eventuell wünschen Sie sich auch eine lukrative Kapitalanlage?
Dann sollten Sie sich diese wunderbar geschnittene Immobilie mit großzügigen und hellen Räumlichkeiten nicht entgehen lassen.
Die Wohnung befindet sich im Hochparterre eines gepflegten Mehrparteienhauses mit sechs Wohneinheiten.
Über nur wenige Stufen erreichen Sie Ihr neues Domizil, welches sich in einem ordentlichen Zustand befindet, jedoch einen altersgemäßen Modernisierungsrückstau aufweist.
Die Wohnung ist wie folgt aufgeteilt:
1 Flur, 1 Schlafzimmer, 1 Wohnzimmer mit Zugang zum Süd-Balkon, 1 Kinderzimmer oder Büro, 1 Küche inklusive älterer Einbauküche, 1 Tageslicht-Badezimmer mit Badewanne, 1 Abstellkammer.
Der außergewöhnlich große und eigene Kellerraum bietet Ihnen viel Abstellfläche.
Außerdem verfügt das Kellergeschoss über einen gemeinschaftlichen Wasch- und Trockenraum sowie einen Fahrradraum.
Ihr Pkw-Außenstellplatz ist unmittelbar vor dem Hauseingang gelegen.
Die monatlich zu entrichtenden Kosten belaufen sich derzeit auf insgesamt 296,00 €.
Folgende Kosten sind hierin enthalten:
Bei einer Vermietung könnten von diesen Gesamtkosten rund 181,62 € auf mögliche Mieter umgelegt werden.
27755 Delmenhorst.
Weitere Entfernungen:
Sie haben Fragen zur Finanzierung? Sehr gerne unterstützen wir Sie auch in diesem Bereich Ihres Immobilienerwerbes und bieten Ihnen durch unseren Finanzierungs- und Kooperationspartner individuelle Lösungen an. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihrerseits ein Interesse bestehen sollte. Hier erhalten Sie im Anschluss gleich die Anschrift der Immobilie Kontaktformular.
Keine zusätzliche Käuferprovision!
Die Angaben in diesem Exposé stammen vom Eigentümer. Wolff Immobilien hat diese Angaben nicht im Einzelnen überprüft und übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Siehe hierzu auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zwischenverkauf behalten wir uns vor.
Geldwäsche: Nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Absatz 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) sind wir dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
Zurück zur Auswahl Angebote